Allergenkennzeichnung
EU-Lebensmittelinformationsverordnung
Ab 13. Dezember 2014 gilt die „LMIV EU 1169/2011“ in ganz Europa. Ziel der Verordnung
ist, Verbraucher verstärkt über Allergene, Energie und Nährwerte, Lebensmittelimitate
und die Herkunft von Lebensmitteln zu informieren. In Deutschland wurde ergänzend
eine vorläufige nationale Verordnung für die Information über allergene Zutaten
in unverpackten Lebensmitteln erlassen (VorlLMIEV). Egal ob beim Bäcker, Metzger,
im Restaurant, im Supermarkt oder in der Eisdiele: Unternehmer müssen Informationen
darüber vorhalten, in welchen Produkten Zutaten enthalten sind, die möglicherweise
Allergien auslösen.
Infos IHK Magdeburg
Infoblatt Allergenkennzeichnung (pdf)